Als Mitglied des Bayerischen Landtages gehöre ich der Fraktion der FREIEN WÄHLER an. Wir stellen in der aktuellen Legislaturperiode 37 Abgeordnete und beteiligen uns seit 2018 an der Regierung. Vertreterinnen und Vertreter unserer Fraktion leiten die Ministerien für Bildung, Wirtschaft, Umwelt und Digitales. Ich arbeite zudem seit 2023 als Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt.

Unabhängig von der Regierungsbeteiligung sind die Aufgaben von Landtagsabgeordneten:

  1. Bildung der Staatsregierung, hierzu gehören
    • die Wahl der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen
    • die Zustimmung zu den von der Ministerpräsidentin oder vom Ministerpräsidenten berufenen Mitgliedern der Staatsregierung
    • die Zustimmung zur Entlassung eines Mitglieds der Staatsregierung durch die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten
  2. Gesetzgebung
    • Gesetzentwürfe können aus der Mitte des Landtags (von einzelnen Abgeordneten oder von Fraktionen), von der Staatsregierung und vom Volk (über Volksbegehren) eingebracht werden.
    • Sie werden – außer im Falle eines Volksentscheides – vom Landtag beschlossen.
  3. Kontrolle der Staatsregierung
    • Um ihrer Kontrollfunktion wirksam nachkommen zu können, steht den Mitgliedern des Landtags ein umfassendes Frage- und Informationsrecht gegenüber der Staatsregierung zu.
  4. Sonstige Wahlfunktionen und Mitwirkung in anderen Gremien
    • Besetzung wichtiger staatlicher Organe und Institutionen, die das Parlament per Wahl vornimmt.